Sachkunde für die Hundehaltung

Der gesetzlich vorgeschriebene erste Schritt vor der Anschaffung deines Hundes.

Du möchtest einen Hund aufnehmen – vielleicht deinen ersten Jagdhund?

Seit 1. Juli 2026 ist der Sachkundenachweis für die Haltung eines Hundes gesetzlich vorgeschrieben.

(Land Steiermark)

‼️ACHTUNG:‼️

  1. Der 4-stündige Theoriekurs ist vor der Anschaffung des Hundes zu absolvieren.
  2. Eine 2-stündige praktische Einheit ist zusätzlich ist innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes verpflichtend.

Der Sachkundenachweis ist damit eine gesetzliche Voraussetzung für die Hundehaltung und keine freiwillige Zusatzleistung.

Sachkunde beim Leitbruch

Die Jagdhundetrainer des Leitbruchs sind vom Land Steiermark als autorisierte Kursanbieter für den Sachkundenachweis anerkannt.

Unsere Kurse sind in der gesamten Steiermark gültig!

Die Kurse werden nach den gesetzlich vorgegebenen Inhalten und einheitlichen österreichischen Kursunterlagen durchgeführt. Eine abschließende Prüfung ist nicht vorgesehen.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du die gesetzlich erforderliche Bestätigung. Für den Hundesachkundenachweis sind die Bestätigungen für Theorie und Praxis erforderlich.

Du planst einen Hund?

Dann erledige den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis rechtzeitig vor der Anschaffung.

→ JETZT ZUM SACHKUNDEKURS ANMELDEN

Sachkunde beim Leitbruch – gesetzlich vorgeschrieben, autorisiert vom Land Steiermark.