Der LEITBRUCH-Ausbildungsnachweis für jagdlich geführte Hunde 

Der Ausbildungsumfang:

Aus- und Weiterbildung für den Jagdhundeführer:
•     Rassenkunde und Rassenmerkmale der Jagdhunde
•     Lerntheorien und Lernverhalten von Hunden
•     Grundsätze der Hundeerziehung und der Hundeausbildung
•     Rechtliche Grundlagen und Vorschriften für den jagdlichen Hundeeinsatz
•     Erste Hilfe für den Jagdgebrauchshund  
 
Aus- und Weiterbildung für den jagdlich geführten Hund:
•     Die Alltagstauglichkeit von Jagdhunden mit spezieller Ausrichtung auf die Sicherheit im Jagdbetrieb.
•     Das Sozialverhalten gegenüber Menschen und Tieren.
•     Das Wildverhalten am kalten Wild, insbesondere die Unversehrtheit des Wildes als Lebensmittel.
•     Den Arbeitswillen und die Konsequenz, verletztes, waidwundes Wild zu suchen und zu finden.
•     Die Zusammenarbeit zwischen Hund und Hundeführer als gemeinsames Gespann zur Erfüllung des jagdlichen Erfolges.

Zweck des Ausbildungsnachweises:

Der Ausbildungsnachweis bestätigt die Sicherstellung einer brauchbaren jagdlichen Ausbildung des Hundes.
Die Teilnahme ist freiwillig, besondere rassespezifische und züchterische Merkmale und Anlagen über das unbedingt notwendige Maß zur Erfüllung einer ordentlichen Nachsuche hinausgehend und jede Form von Wettkampf sind dabei unbedeutend.
Der Ausbildungsnachweis steht nicht im Gegensatz oder in Konkurrenz zu den Verbands- und Vereinsprüfungen der Zucht-und Prüfungsverbände und -vereine. Er ist Rassenübergreifend und zielt ausschließlich auf die Ausbildung und die fortlaufende Überprüfung von jagdlich brauchbaren Hunden für den realen Jageinsatz ab.
Er dient der Selbstevaluierung und der Einschätzung des Hundes für eine verantwortungsbewusste Nachsuche auf Nieder-, Schalen- und Raubwild. 
  

 Erlangung des Ausbildungsnachweises:

Die Teilnahme ist mit allen Jagdhunden, mit und ohne Abstammungsnachweis möglich.
Hunde ohne Abstammungsnachweis müssen dem Erscheinungsbild (Phänotyp) einer Jagdhunderasse soweit entsprechen, dass ein uneingeschränkter Einsatz des Hundes möglich erscheint.  

Voraussetzung zu Erlangung des ersten Ausbildungsnachweises:

•     Mindestens eine Teilnahme an den Modulreihen 1 und 2 oder ersatzweise der Abschluss eines Welpen- und/oder Grundausbildungskurses in einem der LEITBRUCH-Partnervereine.
•     Mindestens zwei Teilnahmen mit insgesamt mindestens 20 Stunden praktischer Aus- und Fortbildung der
       -  Module 3, für den Niederwildjäger (freiwillige Erweiterung auf Raubwild möglich) und/oder
       -  Module 4, zur Nachsuche auf Schalenwild.
•     Die erfolgreiche Teilnahme am Qualifikationsabschluss der jeweiligen Modulreihe.
•     Gültigkeitsdauer 3 Jahre (es zählt das Kalenderjahr)  
Die Beurteilung des Ausbildungsstandes und die Eintragung des Nachweises erfolgt ausschließlich im Zuge des Qualifika-tionsabschlusses der Modulgruppen 3 und 4 für die jeweilige Sparte und ist an den Hund gebunden.

Laufende Fortbildung

 Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausbildungsnachweise:  
•     Teilnahme innerhalb der Gültigkeitsdauer, an mindestens zwei Modulen im Gesamtausmaß von mindestens 20 Stunden.
•     Auf die jeweilige, ausgestellte Sparte müssen davon mindestens 10 Stunden entfallen.
•     Erfolgreiche Teilnahme am Qualifikationsabschluss der Modulreihen 3 und/oder 4.  

Der Nachweis kann beliebig oft, frühestens jedoch nach 10 Monaten, verlängert werden.  

Ausbildungskennzeichen „LEITBRUCH Hutnadel“:

Bronze:  Erlangung des ersten Ausbildungsnachweises
Silber:    Erste Verlängerung
Gold:     Zweite Verlängerung (gültig auf Lebenszeit)

Die Hutnadel wird für den Niederwildjäger (Modul 3) und den Schalenwildjäger (Modul 4) getrennt vergeben.